Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, welche zwischen den Kunden der Gebr. Ewald GmbH, OT Hinternah, Waldauer Berg 2, 98553 Schleusingen, Telefonnummer: +49 36841 / 5420, vertreten durch die Geschäftsführung: Frau Rita Ewald, Frau Annegret Ewald, Frau Almut Ewald, Rainer Handt eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRA 300084, USt- Identifikationsnummer: DE161199045.
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Bestellern über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen oder Angebote an den Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden. Eine Zugangsbestätigung stellt keine Annahmeerklärung dar, kann aber damit verbunden werden.
4. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend bzw. unsere schriftliche Aufforderung zur Annahme eines Angebots, falls keine Auftragsbestätigung vorliegt.
5. Für den Fall, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Warenrücknahme besteht, gelten, die gesetzlichen Regelungen. Soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Warenrücknahme besteht, behalten wir uns vor, den Grund der Reklamation zu überprüfen und ausschließlich originalverpackte Ware zurückzunehmen. Die Rückgabe der Ware erfolgt in diesem Fall auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
§ 2 Lieferung
1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den mit dem Transport beauftragten Dritten.
2. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, wenn wir aus Gründen höherer Gewalt, oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse insbesondere bei Brand, Streik, rechtmäßiger Aussperrung, Transportverzögerungen, Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Rohstofflieferanten nicht liefern können. Dies gilt nur, soweit das Leistungshindernis nicht von uns zu vertreten ist. Bei nur vorübergehendes Leistungshindernis verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
3. Holt der Kunde die Ware an der vereinbarten Lieferstelle ab, muss er bzw. sein Beauftragter das Fahrzeug beladen und die gesetzlichen Vorschriften beachten.
4. Die Frachtkosten sind kein Bestandteil unserer Lieferungen und Leistungen und werden separat in Rechnung gestellt.
5. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten sowie saubere restentleerte Spundfässer. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
6. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
§ 3 Preise
1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehrleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer, unter Berücksichtigung des jeweiligen Lieferortes.
2. In der Rechnung wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
§ 4 Beschädigungen / Fehlmengen
1. Der Besteller hat vor Übernahme der Sendung sowohl den Zustand als auch die Stückzahl der Packstücke zu prüfen. Im Fall von Unstimmigkeiten ist vom Transporteur auf dem Frachtpapier der Schaden oder die Fehlmenge zu bestätigen.
2. Leisten Sie bei Unklarheiten Ihre Unterschrift für Warenempfang NUR MIT VORBEHALT!
§ 5 Haftung
1. Wenn beim Besteller ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, bis maximal in Höhe des Kaufpreises zu tragen.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt immer ein Jahr ab Lieferung. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
3. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
4. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
5. Im Übrigen haften wir nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt.
6. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8. Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (eins weiterverkauft.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§ 7 Gerichtsstand
1. Unser Geschäftssitz ist der Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.